Dienstag, 21. Mai 18:20
Das Recht auf Reparatur ist – und das wird vermutlich noch lange so bleiben – eher sowas wie »totes Recht«. Ja, das gibt es zwar, aber es zählt 11. Und 11 zählt, wie wir wissen, nix.
Zu Deutsch: Die Firmen werden sich hüten, echte Reparatur zu ermöglichen. Es werden dann vermehrt solche Konstrukte entstehen, wo Reparaturen zwar grundsätzlich möglich, aber komplett sinnlos sind.

Ein weiteres Beispiel dafür: Bei der Fahrt auf den Rosskopf finde ich einen netten Kotschützer für das Hinterrad. Er wurde offensichtlich mutwillig in die Wiese geworfen, also nehme ich ihn mit, um ihn weiterzuverwenden oder zumindest korrekt zu entsorgen. Zu Hause angekommen erkenne ich das Problem: Ein Riemen, mit dem die ganze Sache am Rahmen befestigt wird, ist gerissen. Ein ganz normaler Riemen. Den sollte es doch als Ersatzteil geben, oder?

Nach einer kurzen Email mit Foto an die Herstellerfirma BBB-bike-parts bekomme ich die Antwort, dass es die Halterung des Kotschutzes tatsächlich als Ersatzteil gäbe. Nicht den Riemen alleine, sondern die ganze Halterung. Und diese kostet ziemlich genau so viel, wie der ganze Kotflügel bei Amazon. Das meine ich mit »totem Recht«. Dem Gesetz ist genüge getan, denn es gibt Ersatzteile. Aber eben nicht so, dass es sich für einen Kunden auch auszahlen würde. Wer würde da nicht lieber den neuen Kotflügel bestellen?!

Ich. Geschwind ein dickes Loch durch die Halterung gebohrt und mittels passendem Kabelbinder am Rahmen des Rades fixiert. Das ist für mich eine Reparatur, die sich auszahlt. Und sehen tut man das kaum...

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(C) mArtin, im Juli 2024.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


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