Mittwoch, 25. September 18:00
Im Rahmen einer kleinen Recherche bezüglich des Gültigkeitszeitraumes unseres Wiener Parkpickerls bin ich auf etwas gestoßen, was wohl vielen Besitzern von Parkpickerln nicht ganz klar sein dürfte: Selbst innerhalb des eigenen Bezirks gilt das Parkpickerl nicht uneingeschränkt. Wie bitte? Was?

Ich habe zum Beispiel die Plakette der Parkerlaubnis für den 14. Bezirk auf meinem Auto kleben. Damit darf ich im 14. und 15. Bezirk ohne weitere Kosten parken. Allerdings nur auf den nicht eigens angeführten Kurzparkzonen!
Das bedeutet, dass dieses Pickerl in der Kurzparkzone einer Einkaufsstraße – wie zum Beispiel der unteren Mariahilfer-Straße – nur 1,5 Stunden gültig ist. Ich muss dort also zusätzlich eine Parkuhr mit der Ankunftszeit hinter die Windschutzscheibe legen. Und nach dieser Zeit den Platz wieder verlassen. Anderenfalls könnte ich gestraft werden.

Ich bin mir relativ sicher, dass diese Sache mit der Parkuhr viele Autofahrer nicht wissen.
Aber: Unwissenheit schützt natürlich nicht vor Strafe.
Ist halt ein bisserlbisserl


»a bisserl« = weniger. Noch ein wenig weniger, als wenig.

Am wenigsten wäre dann ein »E u z e r l«.

Aber das ist dann schon so wenig, dass es - jetzt rein in Bezug auf die Menge - fast mit dem »Lecherlschas« in Konkurrenz tritt.
ein Körberlgeld für die Stadt Wien...

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(C) mArtin, im Oktober 2024.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


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