Freitag, 25. Oktober 18:10
Es ist noch nicht wirklich lange her, dass für die 40-Stunden-Woche gekämpft wurde. Davor gab es die längste Zeit mehr oder weniger ungeregelte Arbeits- und/oder Leibeigenschaftsverhältnisse. Arbeiten musste, wer kein Geld hatte, arbeiten lassen konnte, wer reich war. So ähnlich lief das die längste Zeit in unseren Gesellschaften. Jetzt, wo gerade wieder die Verhandlungen der Gewerkschaften mit den Arbeitgebern laufen, ist es vielleicht ganz gut, sich an solche Zustände zu erinnern. Denn langsam scheint es, als ob es Menschen gäbe, die sich doch ganz gerne diese Zeiten zurückwünschen. Die gute alte Zeit sozusagen. Dass diese Zeit eben gar nicht so besonders gut war, das vergisst man nur all zu leicht.

Da gab es zum Beispiel in den letzten Tagen eine Meldung aus der Schweiz – nicht gerade ein unterentwickeltes Land, möchte man denken.
Ein Mann klagte seinen Arbeitgeber, eine große Schweizer Uhrenfirma, weil er sich jedes Mal ausstempeln musste, wenn er aufs Klo ging.
LuluLulu


Normalerweise eine Person, welche man ohne der Hilfe dieser Bezeichnung als nicht besonders durchsetzungsstark beschreiben würde.

Abnormalerweise auch »Urin«.
machen gehört nicht zur Arbeitszeit, meint die Firma.

Das Gericht hat tatsächlich der Uhrenfirma recht gegeben: LuluLulu


Normalerweise eine Person, welche man ohne der Hilfe dieser Bezeichnung als nicht besonders durchsetzungsstark beschreiben würde.

Abnormalerweise auch »Urin«.
machen gehört tatsächlich nicht zur Arbeitszeit. Das machen nach Recherchen von Ö1 übrigens auch andere Unternehmen, darunter auch Swotsch. Und es gibt auch öfters andere Schikanen in diesen Firmen – da muss man zum Beispiel ein ärztliches Attest bringen, wenn man zu oft aufs Klo geht. Das Gericht hat bei seinem Urteil lediglich eine Ungleichheit zwischen Männern und Frauen festgestellt.

Bei meinem LuluLulu


Normalerweise eine Person, welche man ohne der Hilfe dieser Bezeichnung als nicht besonders durchsetzungsstark beschreiben würde.

Abnormalerweise auch »Urin«.
-Verhalten brauche ich mich gar nicht bei einer schweizerische Firma vorstellen.
Da bin ich aber echt froh, dass dies endlich restlos geklärt ist...

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(C) mArtin, im Oktober 2024.
Und ich bin wirklich nicht immer stolz darauf.
Manchmal aber sehr wohl.


Da einige meiner Texte ohnehin bereits an anderer Stelle verwendet wurden/werden, dürfen sie also unter Angabe der Quelle auszugsweise verwendet werden. Bitte aber den passenden Link zum entsprechenden Beitrag im Rahmen der Zitat-Kennzeichnung kopieren und einfügen. Denn irgendwann möchte ich auch reich und berühmt werden. Oder auch nicht. Herzlichen Dank und weiterhin viel (Lese-)Freude!